Bäuerinnen gehen leer aus

Für Bäuerinnen fehlt eine gesetzliche Grundlage bezüglich sozialer Absicherung. Oft verfügen Bäuerinnen über keine 2. und 3. Säule und teilweise fallen auch die AHV-Beiträge aus. Dies hat vor allem finanzielle Auswirkungen im Falle einer Scheidung, Invalidität oder Krankheit.

Landwirtschaftliche Betriebe in der Schweiz sind meist sogenannte Familienbetriebe. Oft sind Frauen ohne eigenes AHV-Einkommen, weil sie als mitarbeitende Familienmitglieder auf dem Hof tätig sind. Die Tendenz neigt sich in die Richtung, dass immer mehr Frauen ein eigenes AHV-Einkommen erzielen. Entweder aus einer ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit, als Betriebsangestellte, als selbstständige Bewirtschafterin eines Betriebszweigs oder eines Bauernbetriebs.

Bis im 2002 gab es kaum Studien, welche sich mit der Rolle der Frau in der Schweizer Landwirtschaft auseinander gesetzt haben. Erst im 2002 wurde im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft BWL eine nationale Studie “Die Rolle der Frau in der Landwirtschaft” erhoben. Im 2012 wurde diese in einem ähnlichen Umfang erneut lanciert. Diese Daten unterstützen die aktuelle Situation einzustufen und helfen in der Entwicklung von funktionierenden und der Zeit entsprechenden sozialen Grundlagen.

Die Wichtigkeit der Rolle der Frau in der Schweizer Landwirtschaft wird gesellschaftlich und politisch diskutiert. Die Dringlichkeit die Gesetzeslücke zu füllen und Frauen in der Landwirtschaft abzusichern wurde in den letzten Jahren erkannt. Eine Weiche in diese Richtung legt der Bundesrat mit der Vorlage des Konzepts für die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Er verlangt, dass der Sozialversicherungsschutz von mitarbeitenden Familienmitglieder an die Direktzahlungen geknüpft werden. Das heisst, das Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter einen entsprechenden Nachweis über die soziale Absicherung vorlegen müssen. Der Sozialversicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge für Invalidität und Tod sowie den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall abdecken. Wird der Nachweis nicht erfüllt, hat dies eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge.

Der Vorschlag des Bundesrates mit der drohenden Kürzung der Direktzahlungen geht für einige zu weit und ist mit erhöhtem administrativem Aufwand verbunden. Weiter wird kritisiert, dass im Vorschlag die Lücke der Altersvorsorge nicht berücksichtigt wurde und daher die Situation zur umfangreichen Absicherung der Bäuerin weiterhin verbesserungswürdig bleibt.

Der Vorschlag AP22+ des Bundesrates wurde im Parlament noch nicht behandelt.

Quelle:
BLW. (2020). AP 22+. Abgerufen 14. Juli 2020, von https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/agrarpolitik/ap22plus.html

BLW. (2020). Frauen in der Landwirtschaft. Abgerufen 14. Juli 2020, von https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/politik/frauen-in-der-landwirtschaft.html

sda. (2020). Bäuerinnen richten wegen Reformen Appell an Nationalratspräsidentin. Abgerufen 14. Juli 2020, von https://www.bauernzeitung.ch/artikel/baeuerinnen-richten-wegen-reformen-appell-an-nationalratspraesidentin